Spartentrennung
Trennung der Versicherungssparten Lebensversicherung und substitutive Krankenversicherung (siehe auch private Krankenversicherung) von den übrigen Versicherungssparten in eigenen Rechtseinheiten. Die Erlaubnis zum Betrieb der Lebensversicherung und die Erlaubnis zum Betrieb anderer Versicherungssparten schließen einander aus. Das Gleiche gilt für die Erlaubnis zum Betrieb der substitutiven Krankenversicherung (§ 8 IV S. 2 VAG). Siehe auch Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb.
Autor(en): Dr. Helmut Müller