Kautionsversicherung
Versicherungsvertragliche Verpflichtung des Kautionsversicherers, zugunsten des Gläubigers des Versicherungsnehmers Sicherheiten in Form von Bürgschaften oder Garantien herauszulegen (vgl. Avalkredite). Abgesichert werden i.d.R. Ansprüche aufgrund der Nichterfüllung oder einer Schlechterfüllung von vertraglichen Verpflichtungen des Versicherungsnehmers.
Autor(en): Clemens Freiherr von Weichs