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Feuerversicherung

1. Begriff: Versicherung von Sachvermögen (Sachversicherung), z.B. von Gebäuden, Maschinen, Vorräten oder Hausrat, sowie von Erträgen aus der Nutzung von Sachvermögen gegen die Gefahren Brand, Blitzschlag, Explosion und Aufprall eines Luftfahrzeugs sowie Schäden durch Löschen, Niederreißen oder Ausräumen infolge eines dieser Ereignisse. Die Feuerversicherung ist ein eigenständiger Versicherungszweig im Rahmen der gebündelten Geschäftsversicherung (gebündelte Versicherung), der landwirtschaftlichen Versicherung, der Industrieversicherung und der Waldbrandversicherung. Im Privatkundengeschäft ist die Feuerversicherung in der verbundenen Hausratversicherung und der verbundenen Wohngebäudeversicherung eingeschlossen. Abzugrenzen von der Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung.

2. Merkmale und Bedeutung: Die Feuerversicherung ist einer der ältesten Versicherungszweige in Deutschland und besitzt eine hohe wirtschaftliche Bedeutung. Durch die Sammlung und Auswertung von Schadendaten, die Erforschung der Schadenursachen und -ausbreitung sowie die Mitwirkung bei der Entwicklung von Maßnahmen gegen das Feuerrisiko trägt die Feuerversicherung auch wesentlich zur Schadenverhütung bei.

3. Ausschlüsse: Generell ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Schäden durch Krieg (Kriegsklausel), innere Unruhen, Erdbeben und Kernenergie (Kernenergieklausel).

4. Rechtliche Grundlagen: Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung, Zusatzbedingungen und Klauseln sowie zahlreiche Sicherheitsvorschriften.

Autor(en): Stefan Andersch

 

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