Kfz-Versicherung
1. Begriff: Versicherung, die die Zweige Kfz-Haftpflichtversicherung und Kfz-Kaskoversicherung umfasst. Der Zweig Kfz-Insassenunfallversicherung (Insassenunfallversicherung) zählt zwar in der Rechnungslegung zur privaten Unfallversicherung, wird aber i.d.R. ebenfalls als Teil der Kfz-Versicherung angesehen.
2. Obliegenheiten in der Kfz-Versicherung: Die Obliegenheiten im Sinne nicht einklagbarer Verhaltenspflichten des Versicherungsnehmers und der mitversicherten Personen sind elementare Bestandteile der Beschreibung der Kfz-Versicherung und in den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) vertraglich vereinbart. Dabei lassen sich Pflichten beim Gebrauch des Fahrzeugs und Pflichten im Schadenfall unterscheiden. Vertraglich zulässige Obliegenheiten in der Kfz-Haftpflichtversicherung sind in der Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (kurz: Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung, KfzPflVV) abschließend geregelt. Im Schadenfall bestehen für den Versicherungsnehmer und mitversicherte Personen Anzeige-, Aufklärungs- und Schadenminderungspflichten. Die Folgen der Verletzung einer Obliegenheit sind Leistungsfreiheit (bei Vorsatz) bzw. Leistungskürzung (bei grober Fahrlässigkeit).
Autor(en): Rolf-Peter Hoenen, Klaus-Jürgen Heitmann