Nach Ansicht des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) enthält der Koalitionsvertrag einige für die Vermittlerbranche gute Vereinbarungen, so insbesondere ein klares Bekenntnis zum Nebeneinander von Provisions- und Honorarberatung.
Im Bereich Altersvorsorge, Arbeit und Soziales, Steuer- und Bürokratieentlastung verständigten sich die künftigen Regierungsparteien auf lobenswerte Vorhaben. „Wir begrüßen, dass die private Altersvorsorge durch eine Frühstartrente ab dem 1. Januar 2026 gefördert werden soll“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Mit zehn Euro pro Monat können sich Kinder ab sechs bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres ein Altersvorsorgekapital aufbauen, das sie dann bis zu ihrem Renteneintritt besparen können. Mit der Frühstart-Rente werden junge Menschen an die Notwendigkeit der privaten Altersvorsorge herangeführt.“
Sehen Einführung eines Standardproduktes kritisch
Sie soll in ein neues Vorsorgeprodukt überführt und von bürokratischen Hemmnissen befreit werden. Außerdem sollen Garantien wegfallen und der Kreis der Förderberechtigten erweitert werden. „Skeptisch sind wir, wie die neue Koalition die Verwaltungs-, Produkt- und Abschlusskosten reformieren will“, betont BVK-Präsident Heinz. „Dies darf nicht zu Lasten der Versicherungsvermittler gehen. Auch die Einführung eines Standardproduktes sehen wir kritisch.“
Auch die zweite Säule der Altersvorsorge, die betriebliche Altersversorgung (bAV), soll attraktiver werden. Sie soll vereinfacht, entbürokratisiert und digitalisiert werden. Die Förderung von Geringverdienern soll verbessert und die Portabilität der bAV erhöht werden. Dies befürwortet der BVK. Auch, dass sich Selbstständige für ein Altersvorsorgeprodukt ihrer Wahl frei entscheiden können, erachtet der Verband als ein Positivum.
Aktivrente, Elementarschadenversicherung, Bürokratieabbau
In die richtige Richtung geht auch die Einführung einer steuerfreien Aktivrente. Damit wird das Weiterarbeiten von Senioren nach dem Erreichen ihrer Regelaltersgrenze steuerlich attraktiver. „Das ist angesichts der nahenden millionenfachen Verrentungswelle der Babyboomer-Generation das richtige Signal“, so BVK-Präsident Heinz. Die Verhandlungsführer verständigten sich zudem darauf, Wohngebäudeversicherungen zu einem Stichtag zukünftig nur noch mit einer Elementarschadenabsicherung anzubieten. „Hier wird noch eine Opt-Out-Lösung geprüft“, so der BVK-Präsident.
„Die Rückversicherbarkeit soll dabei durch eine staatliche Rückversicherung sichergestellt und die Versicherungsbedingungen weitgehend reguliert werden. Dies ist für uns ein Wermutstropfen.“ Positiv sieht der BVK des Weiteren, dass die Wirtschaft durch Steuersenkungen und das Abschaffen des Lieferkettengesetzes gefördert werden soll.
Autor(en): Meris Neininger