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Elektronik-Betriebsunterbrechungsversicherung

1. Begriff: Versicherungsart der technischen Betriebsunterbrechungsversicherung. Die Elektronik-Betriebsunterbrechungs­versicherung deckt den Unterbrechungsschaden, der durch die unterbrochene oder beeinträchtigte technische Nutzbarkeit der im Versicherungsvertrag bezeichneten betriebsfertigen Sachen i.S.d. Elektronikversicherung verursacht wurde. Die Nutzungsbeeinträchtigung muss infolge eines Sachschadens am Versicherungsort entstanden sein.

2. Merkmale: Rechtsgrundlage bilden die Allgemeinen Bedingungen für die Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung (AMBUB 2011) in Verbindung mit der Klausel TK 4910. Die Ausgestaltung des Versicherungsschutzes ist nahezu identisch mit dem der Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung. Die Regelungen zum versicherten Sachschaden knüpfen an die Normen der Allgemeinen Bedingungen für die Elektronikversicherung an, ohne ihnen jedoch vollständig zu entsprechen, da z.B. auch der sog. Garantieschaden als versicherter Sachschaden i.S.d. Elektronik-Betriebsunterbrechungs­versicherung gilt.

3. Sonderform: Elektronik-Mehrkostenversicherung (Mehrkostenversicherung).

Autor(en): Thomas Peter Markert

 

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