05.06.2008 Recht
Versicherungsvertreter vor dem Arbeitsgericht?
Für selbständig tätige Handels- und Versicherungsvertreter gilt nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) grundsätzlich, dass Rechtsstreitigkeiten mit dem vertretenen Unternehmen vor den so genannten ordentlichen Gerichten, das sind in erster Instanz das Amts- oder Landgericht, verhandelt werden. Von diesem Grundsatz macht das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) in § 5 allerdings eine Ausnahme. Mehr
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