Ende 2010 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass die Kosten für Terrorschadenversicherungen grundsätzlich als Nebenkosten anteilig auf Mieter umgelegt werden können. Die höchstrichterliche Entscheidung hatte für die Extremus Versicherungs-AG positive Auswirkungen. Das Unternehmen, das durch Terroranschläge verursachte Schäden versichert, verzeichnete 2011 nach eigenen Angaben eine steigende Zahl von Anfragen.
"Wir begrüßen, dass die Immobilienwirtschaft und die Industrie zunehmend sensibler werden für Risiken, die von der Bedrohungslage durch terroristische Anschläge ausgehen. Zumal solche Schäden ab einer Gesamtversicherungssumme von über 25 Millionen Euro seit 2001 nicht mehr in der Versicherung gegen Feuer und Betriebsunterbrechungen abgedeckt werden", betont Leo Zagel, Vorstandsvorsitzender von Extremus.
Der BGH bestätigte in seinem Urteil (XII ZR 129/09) vom 13. Dezember 2010 die Umlagefähigkeit von Terrorversicherungen auf Mieter. Nahezu jeder Gewerbemietvertrag enthält die Vereinbarung, dass der Vermieter im Rahmen ordnungsgemäßer Bewirtschaftung berechtigt ist, neu entstehende oder nachträglich anfallende Betriebskosten auf den Mieter umzulegen. Darunter fallen auch Kosten für eine Terrorversicherung. Eine ausdrückliche Erwähnung in der Betriebskostenverordnung ist nicht notwendig. Da das Gericht nicht abschließend aufzählt, welche Gebäude der besonderen Terrorgefahr unterliegen, sind die Kosten der Versicherung umlagefähig. Sie verstößt laut BHG-Urteil auch nicht gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit. In einem Präzedenzfall bewertete das Gericht die abgeschlossene Versicherung für einen Gebäudekomplex als angemessen. Notwendigkeit einer Terrorversicherung zum Jahresende prüfen.
Aktuell versichert der Spezialversicherer rund 1.300 Kunden, darunter vor allem Immobilienfonds, Banken, Versicherungen, Großindustrie und fast alle deutschen Flughäfen, mit knapp 7.900 Objekten.
Quelle: Extremus Versicherungs-AG
Bildquelle: © Gerd Altmann/
"Wir begrüßen, dass die Immobilienwirtschaft und die Industrie zunehmend sensibler werden für Risiken, die von der Bedrohungslage durch terroristische Anschläge ausgehen. Zumal solche Schäden ab einer Gesamtversicherungssumme von über 25 Millionen Euro seit 2001 nicht mehr in der Versicherung gegen Feuer und Betriebsunterbrechungen abgedeckt werden", betont Leo Zagel, Vorstandsvorsitzender von Extremus.
Der BGH bestätigte in seinem Urteil (XII ZR 129/09) vom 13. Dezember 2010 die Umlagefähigkeit von Terrorversicherungen auf Mieter. Nahezu jeder Gewerbemietvertrag enthält die Vereinbarung, dass der Vermieter im Rahmen ordnungsgemäßer Bewirtschaftung berechtigt ist, neu entstehende oder nachträglich anfallende Betriebskosten auf den Mieter umzulegen. Darunter fallen auch Kosten für eine Terrorversicherung. Eine ausdrückliche Erwähnung in der Betriebskostenverordnung ist nicht notwendig. Da das Gericht nicht abschließend aufzählt, welche Gebäude der besonderen Terrorgefahr unterliegen, sind die Kosten der Versicherung umlagefähig. Sie verstößt laut BHG-Urteil auch nicht gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit. In einem Präzedenzfall bewertete das Gericht die abgeschlossene Versicherung für einen Gebäudekomplex als angemessen. Notwendigkeit einer Terrorversicherung zum Jahresende prüfen.
Aktuell versichert der Spezialversicherer rund 1.300 Kunden, darunter vor allem Immobilienfonds, Banken, Versicherungen, Großindustrie und fast alle deutschen Flughäfen, mit knapp 7.900 Objekten.
Quelle: Extremus Versicherungs-AG
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Autor(en): versicherungsmagazin.de