Die Mitgliederversammlung des Versicherungsombudsmann e. V. hat am 8. November Professor Günter Hirsch zum Nachfolger von Professor Wolfgang Römer als Ombudsmann gewählt. Hirsch wird sein Amt am 1. April 2008 antreten.
Hirsch ist seit Juli 2000 Präsident des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe, heißt es in der Mitteilung. Dort ist er zudem Vorsitzender des Kartellsenats sowie des Senats für Anwaltssachen. Davor war er Richter am Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. Im Januar 2008 beendet Hirsch seine Tätigkeiten beim BGH.
Streitbeilegung zwischen Verbrauchern und Versicherungen
Der 2001 gegründete Verein hat den Zweck, die außergerichtliche Streitbeilegung zwischen Verbrauchern und Versicherungsunternehmen zu fördern. Neuerdings ist er auch für die Streitschlichtung zwischen Versicherungsnehmern und Vermittlern zuständig. Über 260 Versicherungsunternehmen, die mehr als 95 Prozent des Marktes im Privatkundengeschäft repräsentieren, sind Mitglied des Vereins. Die Amtszeit des Ombudsmanns beträgt fünf Jahre. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich.
Der Ombudsmann ist hinsichtlich seiner Entscheidungen, seiner Verfahrens- und Amtsführung unabhängig und keinen Weisungen unterworfen. Er wird von der Mitgliederversammlung sowie dem Beirat des Vereins gewählt. Dem Beirat gehören neben Vertretern von Verbraucherorganisationen, der Versicherungsaufsicht und der Wissenschaft auch Abgeordnete des Deutschen Bundestages an.
Hirsch ist seit Juli 2000 Präsident des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe, heißt es in der Mitteilung. Dort ist er zudem Vorsitzender des Kartellsenats sowie des Senats für Anwaltssachen. Davor war er Richter am Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. Im Januar 2008 beendet Hirsch seine Tätigkeiten beim BGH.
Streitbeilegung zwischen Verbrauchern und Versicherungen
Der 2001 gegründete Verein hat den Zweck, die außergerichtliche Streitbeilegung zwischen Verbrauchern und Versicherungsunternehmen zu fördern. Neuerdings ist er auch für die Streitschlichtung zwischen Versicherungsnehmern und Vermittlern zuständig. Über 260 Versicherungsunternehmen, die mehr als 95 Prozent des Marktes im Privatkundengeschäft repräsentieren, sind Mitglied des Vereins. Die Amtszeit des Ombudsmanns beträgt fünf Jahre. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich.
Der Ombudsmann ist hinsichtlich seiner Entscheidungen, seiner Verfahrens- und Amtsführung unabhängig und keinen Weisungen unterworfen. Er wird von der Mitgliederversammlung sowie dem Beirat des Vereins gewählt. Dem Beirat gehören neben Vertretern von Verbraucherorganisationen, der Versicherungsaufsicht und der Wissenschaft auch Abgeordnete des Deutschen Bundestages an.
Autor(en): Angelika Breinich-Schilly