15.08.2017 Recht
Gesundheitsfragen: Versicherer hat Risikoprüfungsobliegenheit
Pauschale Fragen, wie "Leiden oder litten Sie an Krankheiten, Störungen oder Beschwerden", müssen mit geeigneten Beispielen konkretisiert werden. Der Grund: Der Versicherer muss sich im BU-Leistungsfall – ohne Kausalität – auf eine arglistige Täuschung des Versicherungsnehmers berufen können. Mehr
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