Ein Architekt wird berufsunfähig. Davor hat er einen hochspezialiserten Betrieb geführt. Der Versicherer will, dass er diesen wegen seiner Berufsunfähigkeit umorganisiert.
Der Versicherer hat nach der Auffassung des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz nicht das Recht, den Versicherungsnehmer bei einer mehr als 50-prozentigen Berufsunfähigkeit (BU) auf eine Betriebsumorganisation zu verweisen, da sich der Betrieb ohne das Fachwissen des Versicherungsnehmers nicht mehr halten könnte.
Das OLG Koblenz widerlegte die Ansichten des Versicherers.
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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert