Hier beantragte ein Kassenpatient die Übernahme einer Lichtsignalanlage. Der Grund: Aufgrund seiner schweren Hörschädigung konnte er die Klingel trotz seines Hörgeräts nicht wahrnehmen. Dieses lehnte die Krankenversicherung ab.
Das Bundessozialgericht (BSozG ) betrachtete die Anlage als notwendig und verurteilte die Kasse zur Zahlung.
Die Klage vor dem BSozG fiel zugunsten des Versicherten aus.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/31) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de
Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten).
Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert