Aufgrund eines Unfalls kann der Versicherungsnehmer sein Schultergelenk nicht mehr bewegen. Das vom Versicherer beauftragte Gutachten bezog in die Invaliditätsbeurteilung des Schultergelenks jedoch auch das Schulterblatt und Schlüsselbein mit ein und kam so auf einen Invaliditätsgrad von 40 Prozent, da der Arm noch zu heben sei.
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz ist das in der Gliedertaxe aufgenommene Schultergelenk als alleiniges Kugelgelenk zu sehen. Somit sei aufgrund der Bewegungsunfähigkeit des Gelenks eine 100-prozentige Invaliditätsleistung des Schultergelenk-Wertes zu erbringen.
Das OLG entschied hier zugunsten des Versicherungsnehmers und verurteilte den Versicherer zur vollen Leistung.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/42) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de
Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten).
Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert