Wird ein bestehender Krankenversicherungs-Vertrag vom Makler gekündigt, bevor die Annahme des Versicherungsnehmers bei einem neuen Versicherer bestätigt wurde und folgt anstatt der Annahme eine Ablehnung, muss der Makler für eventuelle Mehrprämien beim alten Versicherer durch Wiederaufnahme und Weiterversicherung haften.
Das Oberlandesgericht Hamm verurteilte den Makler zur Übernahme der Mehrkosten des Versicherungsnehmers.
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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert