Maklerhaftung: Wer haftet für höhere Beiträge durch PKV- Kündigung?

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Wird ein bestehender Krankenversicherungs-Vertrag vom Makler gekündigt, bevor die Annahme des Versicherungsnehmers bei einem neuen Versicherer bestätigt wurde und folgt anstatt der Annahme eine Ablehnung, muss der Makler für eventuelle Mehrprämien beim alten Versicherer durch Wiederaufnahme und Weiterversicherung  haften.

Das Oberlandesgericht Hamm verurteilte den Makler zur Übernahme der Mehrkosten des Versicherungsnehmers.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/44) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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