Krankentagegeld: Leistungsfreiheit bei Berufsunfähigkeit

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Die Leistungsfreiheit des Versicherers wegen vorliegender Berufsunfähigkeit (BU) erfordert eine ärztliche Prognose, die die Berufsunfähigkeit "auf nicht absehbare Zeit" feststellt.

Diese Feststellung kann nicht auf Grund einer nachträglichen Untersuchung oder Begutachtung für die Vergangenheit getroffen werden. Jedoch ist jeder ärztliche Befund ausreichend, der ähnlich zu deutende Prognosen enthält, die etwa Ausführungen über die Erwerbsfähigkeit enthalten oder einen unveränderlichen Dauerzustand beschreiben, woraus sich eine BU ableiten könnte.

Der Klage des Versicherungsnehmers wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf stattgegeben.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/41) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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