Vertragsrecht: Abschlüsse mit Betreuten

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Gewährt ein Versicherer einer betreuten Person vorläufige Deckung, ist dieser Versicherungsabschluss ohne die Zustimmung des Betreuers ungültig.

Ein Antrag, der von einer unter Betreuung stehenden Person unterschrieben wird, ist nur dann gültig, wenn der Betreuer im Nachhinein der Antragsstellung nicht widerspricht, da der Betreute alleine nicht rechtsgeschäftsfähig ist.

Infolgedessen darf dem Versicherungsnehmer auch eine gewährte Deckung nicht in Rechnung gestellt werden, so lautete eine Entscheidung des Amtsgerichts Eschweiler.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/42) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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