27.09.2011 Recht
Kfz-Versicherung: Auskunftsobliegenheit gilt nur für VN (OLG Köln)
Wenn der VN bei der Unfallschilderung ausdrücklich angegeben hat, dass sein Sohn, nachdem der Halter das Fahrzeug abgestellt hat, dieses entwendet und damit einen Unfall mit Totalschaden verursacht hat, muss der VR die Leistungsansprüche des VN gelten lassen - Repräsentant ja oder nein!
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