Krankentagegeld: Krankentagegeld bei BU? (BGH)

Das Krankentagegeld-Versicherungsverhältnis endet nicht automatisch mit dem Bezug einer Rente wegen Berufsunfähigkeit.
Nach Vertragsauslegung führt ein derartiger Rentenbezug lediglich zum Anspruch des VR auf Rückgewähr der gezahlten Leistungen, die der Krankentagegeld-VR in Unkenntnis einer vorliegenden BU-Rente dem VN gezahlt hat.
Die Klage des VR wurde vom BGH als rechtens angesehen!

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/40) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).

Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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