Kfz-Versicherung: Auskunftsobliegenheit gilt nur für VN (OLG Köln)

Wenn der VN bei der Unfallschilderung ausdrücklich angegeben hat, dass sein Sohn, nachdem der Halter das Fahrzeug abgestellt hat, dieses entwendet und damit einen Unfall mit Totalschaden verursacht hat, muss der VR die Leistungsansprüche des VN gelten lassen - Repräsentant ja oder nein!

Es war nicht erkennbar, dass der VN (oder sein Repräsentant) seine Aufklärungsobliegenheit verletzt hat. Dem VN kann das Fehlverhalten seines Sohnes nicht angerechnet werden, wenn das versicherte Kfz betrieblich genutzt ist und der Sohn sowie auch andere Angestellte auf das Firmenfahrzeug Zugriff hatten.

Der Einwand des VR – wegen Auskunftsobliegenheits-Verletzung – wurde zurückgewiesen!

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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