Wenn der VN bei der Unfallschilderung ausdrücklich angegeben hat, dass sein Sohn, nachdem der Halter das Fahrzeug abgestellt hat, dieses entwendet und damit einen Unfall mit Totalschaden verursacht hat, muss der VR die Leistungsansprüche des VN gelten lassen - Repräsentant ja oder nein!
Es war nicht erkennbar, dass der VN (oder sein Repräsentant) seine Aufklärungsobliegenheit verletzt hat. Dem VN kann das Fehlverhalten seines Sohnes nicht angerechnet werden, wenn das versicherte Kfz betrieblich genutzt ist und der Sohn sowie auch andere Angestellte auf das Firmenfahrzeug Zugriff hatten.
Der Einwand des VR – wegen Auskunftsobliegenheits-Verletzung – wurde zurückgewiesen!
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/39) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls und handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Es war nicht erkennbar, dass der VN (oder sein Repräsentant) seine Aufklärungsobliegenheit verletzt hat. Dem VN kann das Fehlverhalten seines Sohnes nicht angerechnet werden, wenn das versicherte Kfz betrieblich genutzt ist und der Sohn sowie auch andere Angestellte auf das Firmenfahrzeug Zugriff hatten.
Der Einwand des VR – wegen Auskunftsobliegenheits-Verletzung – wurde zurückgewiesen!
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/39) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls und handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert