BU-Versicherung: Letzlich maßgebliche Beschäftigung eines Beamten

Ein Beamter im Außendienst, hier Fernmeldetechnik, kann seinen Beruf nicht mehr ausüben. Er darf nicht aufgrund der Berufsunfähigkeit in den Innendienst, hier Störungsannahme, verwiesen werden.

Der Einwand des VR, wegen fehlender BU, wurde vom Oberlandesgericht Hamburg zurückgewiesen.

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Autor(en): versicherungsmagazin.de

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