BU bei Geschmacksverlust eines Kochs

Ein Koch mit eigener Pension verlor innerhalb mehrer Jahre schleichend seinen Geruchs- und Geschmackssinn. Nachdem die Einkünfte des Kochs nicht nur aus reiner Koch-Tätigkeit erzielt wurden, konnte der sichere Nachweis für eine Berufsunfähigkeit (BU) schwerlich erbracht werden.

Die Beweispflicht der eingetretenen BU liegt beim VN.

Nachdem eine mindestens 50-prozentige BU nicht nachgewiesen wurde, blieb die Klage beim Oberkandesgericht Hamm erfolglos.

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Autor(en): versicherungsmagazin.de

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