Der VN verklagte den VR, da dieser die Entschädigung des gestohlenen PKW aufgrund von vorgeworfenen Obliegenheitsverletzungen nicht begleichen wollte.
Im Hinblick auf den Einwand des dauerhaft im Fahrzeug aufbewahrten Fahrzeugscheins, sieht das OLG keine Obliegenheitsverletzung, daein im Handschuhfach aufbewahrter und somit von außen nicht einsehbarer Kfz-Schein keinesfalls einen Entschluss zum Diebstahl auslöst.
Das OLG verurteilte den VR zur Entschädigung des entstandenen Schadens!
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/40) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Im Hinblick auf den Einwand des dauerhaft im Fahrzeug aufbewahrten Fahrzeugscheins, sieht das OLG keine Obliegenheitsverletzung, daein im Handschuhfach aufbewahrter und somit von außen nicht einsehbarer Kfz-Schein keinesfalls einen Entschluss zum Diebstahl auslöst.
Das OLG verurteilte den VR zur Entschädigung des entstandenen Schadens!
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/40) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
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Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert