Teilkasko-Versicherung: Kfz-Schein im PKW – grob fahrlässig? (OLG Oldenburg)

Der VN verklagte den VR, da dieser die Entschädigung des gestohlenen PKW aufgrund von vorgeworfenen Obliegenheitsverletzungen nicht begleichen wollte.

Im Hinblick auf den Einwand des dauerhaft im Fahrzeug aufbewahrten Fahrzeugscheins, sieht das OLG keine Obliegenheitsverletzung, daein im Handschuhfach aufbewahrter und somit von außen nicht einsehbarer Kfz-Schein keinesfalls einen Entschluss zum Diebstahl auslöst.
Das OLG verurteilte den VR zur Entschädigung des entstandenen Schadens!

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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