Obwohl im Antrag nur zwischen der Zeitwert- und Neuwertversicherung unterschieden wird, so ist die Entschädigungsregelung, dass bei einem Neuwert von unter 40 Prozent im Schadensfalle nur noch der Zeitwert entschädigt wird, nicht intransparent und stellt somit keine unklare Klausel i. S. d. § 305c BGB dar.
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH), muss ein verständiger VN auch die AVB lesen und in den Klauseln zur Entschädigungsberechnung den Absatz zur 40 Prozent-Regelung erkennen können.
Ein bloßes Verlassen auf den Antrag oder pauschal getroffene Aussagen der Agenten ist grundsätzlich nicht bindend, hier wäre im Einzelfall zu prüfen, wie schwerwiegend das Fehlverhalten des Agenten war.
Der BGH gab der Revision des VR statt und hob die pauschale Entscheidung des OLG auf.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/36) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Bild: © Gerd Altmann/
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH), muss ein verständiger VN auch die AVB lesen und in den Klauseln zur Entschädigungsberechnung den Absatz zur 40 Prozent-Regelung erkennen können.
Ein bloßes Verlassen auf den Antrag oder pauschal getroffene Aussagen der Agenten ist grundsätzlich nicht bindend, hier wäre im Einzelfall zu prüfen, wie schwerwiegend das Fehlverhalten des Agenten war.
Der BGH gab der Revision des VR statt und hob die pauschale Entscheidung des OLG auf.
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Autor(en): versicherungsmagazin.de