Haftpflicht: Halbjährliche Baumschau erforderlich?

In diesem Fall stürzte ein Baum auf ein am Grundstück geparktes Fahrzeug. Der Fahrzeugbesitzer verklagte den Grundstücksbesitzer auf Schadenersatz, doch bestritt sein Verschulden, da er die auf seinem Grundstück befindlichen Bäume von einem Nachbarn öfter anschauen ließ.

Im Gerichtsverfahren stellte sich dann durch einen Sachverständigen heraus, dass der umgestürzte Baum bereits Erkrankungen aufwies, die ein Fachmann bei einer halbjährlichen Baumschau mit höchster Wahrscheinlichkeit gesehen hätte.

Das Landgericht (LG) Magdeburg hielt eine fachmännische Baumschau zweimal im Jahr für absolut zumutbar. Die Klage des Geschädigten hatte vor dem LG Erfolg.


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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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