Der VR schloss in diesem Fall, nach Ablauf des Prämienfälligkeitszeitraum, mit dem VN einen Vergleich, den Vertrag rückwirkend aufzuheben. Der VN nahm diesen an und der VR forderte den VM auf die bereits gezahlte Courtage zurückzuerstatten.
Das OLG sah diese Forderung gegenüber dem VM als unrechtmäßig an, da ein rückwirkender Vergleichsschluss, um die Aufwendungen des VR möglichst gering zu halten, nicht auf dem Rücken eines VM ausgetragen werden darf. Begründung: Das wirtschaftliche Interesse des VM ist zu berücksichtigen.
Die Klage wurde vom OLG Köln abgewiesen!
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/20) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Das OLG sah diese Forderung gegenüber dem VM als unrechtmäßig an, da ein rückwirkender Vergleichsschluss, um die Aufwendungen des VR möglichst gering zu halten, nicht auf dem Rücken eines VM ausgetragen werden darf. Begründung: Das wirtschaftliche Interesse des VM ist zu berücksichtigen.
Die Klage wurde vom OLG Köln abgewiesen!
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Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert