Bei der möglichen Verweisung des VR auf eine neue Tätigkeit kann unter Umständen auch der Bezug von Arbeitslosengeld I miteinbezogen werden.
Der Vergleich zwischen Brutto- und Nettoverdiensten bedarf der individuellen Prüfung im Einzelfall, ob die neue Lebensstellung des VN gleichwertig ist oder nicht.
Grundsätzlich ist der Vergleich des Brutto-/Nettoverdienstes jedoch angemessen. Da auch unter Berücksichtigung der weiteren gleichwertigen Lebensstellungsmerkmale die Prüfung letztendlich zu gleichen Ergebnissen führt.
Der BGH stellte klar, dass es u. U. nicht nur auf die reinen Arbeitseinkünfte ankommen kann!
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/20) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Der Vergleich zwischen Brutto- und Nettoverdiensten bedarf der individuellen Prüfung im Einzelfall, ob die neue Lebensstellung des VN gleichwertig ist oder nicht.
Grundsätzlich ist der Vergleich des Brutto-/Nettoverdienstes jedoch angemessen. Da auch unter Berücksichtigung der weiteren gleichwertigen Lebensstellungsmerkmale die Prüfung letztendlich zu gleichen Ergebnissen führt.
Der BGH stellte klar, dass es u. U. nicht nur auf die reinen Arbeitseinkünfte ankommen kann!
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/20) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
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Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert