Unfallversicherung: Unrechtmäßige Kinderinvaliditätsbedingungen

Der bedingungsgemäß verankerte Ausschluss von Rentenleistungen für Kinder durch angeborene Krankheiten oder solche, die im ersten Lebensjahr auftreten, ist unwirksam, da dies zu einer unangemessenen Benachteiligung der Versicherten führt.

Weiterhin bestärkte der Bundesgerichtshof (BGH) seinen Entschluss darauf, dass die meisten Kinderinvaliditätsversicherungen erst ab dem ersten Geburtstag des Kindes abgeschlossen werden können. Nur wenn die Invalidität schon bei Abschluss vorgelegen hat und bekannt war entfällt die Leistungspflicht.

Der BGH gibt hier die Chance für Nachforderungen bereits betroffener Versicherungsnehmer.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/22) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).

Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

Alle Recht News