19.09.2013 Recht
Risikoleben: Genereller Risikoausschluss unter Umständen nicht zulässig (OLG Saarbrücken)
Beantwortet der Antragsteller einer Risikolebens-Versicherung die im Antrag gestellten Gesundheitsfragen richtig und vollständig, so verstößt es gegen die Grundsätze von Treu und Glauben, wenn der VR einen Passus in die Bedingungen einfügt, der einen generellen Ausschluss von Versicherungsleistungen vorsieht, wenn eine eventuelle Kausalität des Todesfalls mit angegebenen Erkrankungen besteht.
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