In diesem Fall kündigte der VR fristlos einen KV-Vertrag mit KTG, da der VN (selbstständiger Architekt) während eines AU-Zeitraums eine Beratung wahrgenommen hatte.
Nach Ansicht des BGH ist der VR zwar prinzipiell berechtigt, einen Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, wenn eine Weiterführung unzumutbar wäre, doch der BGH entschied, dass es sich im vorliegenden Fall um eine untergeordnete berufliche Tätigkeit handelt und allenfalls für die Tage der Beratungen kein KTG-Anspruch besteht.
Die Klage des VN hatte vor dem BGH Erfolg!
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/34) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Nach Ansicht des BGH ist der VR zwar prinzipiell berechtigt, einen Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, wenn eine Weiterführung unzumutbar wäre, doch der BGH entschied, dass es sich im vorliegenden Fall um eine untergeordnete berufliche Tätigkeit handelt und allenfalls für die Tage der Beratungen kein KTG-Anspruch besteht.
Die Klage des VN hatte vor dem BGH Erfolg!
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/34) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
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Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert