Rürup-Rente: Kein Rückkaufswert bei vorzeitiger Kündigung (BGH)

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Rentenpolicen, die nach den neuen Richtlinien zur steuerlichen Berücksichtigung von Altersvorsorgeaufwendungen abgeschlossen wurden, haben in der Regel ein Kündigungsrecht vor Ablauf.

Jedoch wird die Versicherung bei vorzeitiger Kündigung in eine beitragsfreie Police mit entsprechend niedrigeren Renten umgewandelt, ein Recht auf Auszahlung des Rückkaufswertes besteht nicht.
Der BGH ist der Ansicht, dass eine Ausschlussklausel zur Auszahlung des Rückkaufswertes in Fällen von steuerlich geförderten Altersvorsorgeverträgen (Rürup-Renten) nicht intransparent und somit zulässig ist.

Die Klage der Verbraucherzentrale hatte keinen Erfolg!


Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/37) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).

Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

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