Maklerrecht: Versicherungsfremde Ratschläge des Maklers

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Grundsätzlich ist der Versicherungsmakler rechtlich nicht dazu verpflichtet, seinem Kunden rechtliche und steuerliche Ratschläge zu erteilen. Tut er dies aber trotzdem, müssen seine Aussagen 100-prozentig richtig sein.

Des Weiteren muss der Makler seine Kunden auch nicht über künftige Gesetze oder Gesetzesänderungen und deren Auswirkungen informieren.

Der VN hatte beim OLG Koblenz in dritter Instanz keinen Erfolg.


Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/35) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).

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Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

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