Risikoleben: Genereller Risikoausschluss unter Umständen nicht zulässig (OLG Saarbrücken)

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Beantwortet der Antragsteller einer Risikolebens-Versicherung die im Antrag gestellten Gesundheitsfragen richtig und vollständig, verstößt es gegen die Grundsätze von Treu und Glauben, wenn der VR einen Passus in die Bedingungen einfügt, der einen generellen Ausschluss von Versicherungsleistungen vorsieht, wenn eine eventuelle Kausalität des Todesfalls mit angegebenen Erkrankungen besteht.

Der VR hat die Pflicht, dem VN mitzuteilen, wenn er gewisse ihm bekannte Gefahren nicht übernehmen möchte. Unterlässt er dies, kann er sich im Leistungsfall auch nicht darauf berufen.

Das OLG Saarbrücken verurteilte den VR zur Leistung nebst Zinsen!

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/38) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).

Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

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