Rechtschutz-Versicherung: Leistungsfreiheit wegen Betriebsveränderung (BGH)

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Eine Obliegenheitsverletzung durch eine nicht unverzüglich gemeldete Betriebsveränderung stellt allein noch keine Leistungsfreiheit für den VR dar.

Erst wenn von einer erheblichen Gefahrenerhöhung auszugehen ist, kann sich der VR auf seine Leistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzung berufen.
In diesem Fall liegt aber die Beweispflicht beim VR, dass durch eine Betriebsveränderung von einer wesentlich höheren Gefahr auszugehen ist als bei dem Gefahreneinschluss zu Vertragsbeginn.
Eine bloße Bewertung der Prämiengestaltung seitens des VR reicht als Beweis für eine Leistungsfreiheit nicht aus.

Der BGH entschied auf Grund der Beweise zugunsten des VN und lehnte die Leistungsfreiheit des VR ab!

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/37) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).

Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

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