Umfasst der Vertrag eines Betriebes den Transport von Maschinen und werden Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden an fremden Sachen sowie Be- und Entladeschäden versichert, kann sich der VR nicht auf Leistungsfreiheit berufen.
Für einen durchschnittlichen VN ist es nicht ersichtlich, wenn eine Deckungserweiterung des Vertrages diverse Ausschlüsse oder Einschränkungen enthält, dies ist intransparent und somit nicht rechtswirksam.
Das OLG Karlsruhe entschied hier zugunsten des VN!
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/36) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Für einen durchschnittlichen VN ist es nicht ersichtlich, wenn eine Deckungserweiterung des Vertrages diverse Ausschlüsse oder Einschränkungen enthält, dies ist intransparent und somit nicht rechtswirksam.
Das OLG Karlsruhe entschied hier zugunsten des VN!
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/36) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert