Dem Vorwurf eines VR, dass ein VN sich im Schadensfall arglistig verhalten hat, muss ein bewusstes Handeln des VN zugrunde liegen.
Im vorliegenden Fall wurde dem VR ein Gutachten vorgelegt, um eine Neuwertenschädigung zu erhalten. In diesem wurden alle ausgeführten Positionen zum Wiederaufbau einzeln ausgeführt. Dieses Gutachten erweckte offensichtlich den Eindruck, dass die Wiederherstellung vollständig abgeschlossen sei.
Bei Prüfung des Sachverhaltes stellte sich jedoch heraus, dass das Gutachten zwar Ausführungen beschreibt, die aber tatsächlich nicht erledigt wurden. Das ist auch nach Ansicht des OLG Köln eine arglistige Täuschung.
Das OLG wies die Ansprüche des VN wegen arglistiger Täuschung zurück!
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/34) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Im vorliegenden Fall wurde dem VR ein Gutachten vorgelegt, um eine Neuwertenschädigung zu erhalten. In diesem wurden alle ausgeführten Positionen zum Wiederaufbau einzeln ausgeführt. Dieses Gutachten erweckte offensichtlich den Eindruck, dass die Wiederherstellung vollständig abgeschlossen sei.
Bei Prüfung des Sachverhaltes stellte sich jedoch heraus, dass das Gutachten zwar Ausführungen beschreibt, die aber tatsächlich nicht erledigt wurden. Das ist auch nach Ansicht des OLG Köln eine arglistige Täuschung.
Das OLG wies die Ansprüche des VN wegen arglistiger Täuschung zurück!
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/34) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
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Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert