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Versicherungslexikon

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Zeitwert

I. Realgüter bzw. Sachen: 1. Begriff: Neuwert einer Sache abzüglich ihrer Wertminderung insbesondere durch Abnutzung (Verschleiß), ggf. auch durch das Alter, wenn es sich um eine Sache handelt, die der Mode oder dem technischen Fortschritt unterworfen ist. – Anders: Ersatzwert Neuwert; gemeiner Wert.

2. Anwendungsgebiete: a) Gewerbliche und industrielle Sachversicherung (Gewerbekunde, Industriekunde), teilweise auch in der Verbundenen Wohngebäudeversicherung und in der Verbundenen Hausratversicherung;
b) Haftpflichtversicherung (Privatkunde).

II. Nominalgüter bzw. Finanzinstrumente. 1. Begriff: Gegenwartswert im Sinne des Marktwerts (mark to market) oder eines modellbasierten Werts (mark to model), der z.B. durch Diskontierung der künftigen Zahlungsströme (discounted cash flow) gebildet wird.

2. Anwendungsgebiete: a) Lebensversicherung (vgl. Rückkaufswert);
b) Rechnungslegung, insbesondere im Zusammenhang mit der Bestimmung der Zeitwerte von Kapitalanlagen. Siehe auch Fair Value.

Autor(en): Prof. Dr. Thomas Köhne

 

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