Laut Arbeitgeber- und Trägerbefragung der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland haben im Jahr 2023 unter den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten rund 48 Prozent (16,8 Millionen der 34,9 Millionen Beschäftigten) keine betriebliche Altersversorgung, in der sie aktuell Anwartschaften oder Zusagen erwerben.
Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (20/14622) auf eine Kleine Anfrage (20/14329) der AfD-Fraktion. Aus der Antwort geht ferner hervor, dass vor allem in kleineren Betrieben dieses Instrument wenig verbreitet ist, wohingegen ab einer Betriebsgröße von 1.000 Mitarbeitenden 86 Prozent der Beschäftigten in eine solche Vorsorge einzahlen.
Die Regierung verweist auf einen vom Kabinett im September verabschiedeten Gesetzentwurf zur Stärkung von Betriebsrenten in kleineren Unternehmen, der aber wegen des vorzeitigen Endes der Ampel-Regierung nicht mehr verabschiedet werden konnte.
Die AfD-Fraktion möchte in ihrer Kleinen Anfrage unter anderem wissen,
welche Maßnahmen die Bundesregierung gegebenenfalls plant, um die Verbreitung der bAV in kleinen Unternehmen zu erhöhen?
Ihre Antwort lautet: "Am 18. September 2024 hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein Zweites Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung
anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz, Bundesratsdrucksache 488/24) beschlossen. Ausgehend von der Problemanalyse, wonach insbesondere in kleinen Unternehmen und bei Beschäftigten mit geringen Einkommen im Hinblick auf die Betriebsrente noch große Verbreitungslücken bestehen, sah der Regierungsentwurf vor, den rechtlichen Rahmen für eine weiterhin grundsätzlich freiwillige betriebliche Altersversorgung zielgerichtet fortzuentwickeln.
In den letzten Jahren deutlich gewordene Verbreitungshindernisse sollten beseitigt und neue Anreize gesetzt werden, damit in möglichst vielen Unternehmen Betriebsrenten zum festen Bestandteil der Altersvorsorge der Beschäftigten werden. Schwerpunkt der circa 30 vorgesehenen Einzelmaßnahmen sollten dabei Verbesserungen im Arbeits-, Finanzaufsichts- und Steuerrecht bilden. Der Regierungsentwurf wurde wegen der Beendigung der Koalition nicht weiter beraten."
Zudem will die AfD noch wissen,
welche zusätzlichen Anreize die Bundesregierung plant, um Arbeitgeberinen und Arbeitgeber zur Einrichtung von Modellen zur bAV zu motivieren?
Die Bundesregierung antwortet dazu: "Leistungszusagen steht aus Sicht der Arbeitgeber häufig entgegen, dass einunter Umständen jahrzehntelanges Haftungsrisiko übernommen werden muss. Auch um dieses Ausbreitungshemmnis zu beseitigen, werden seit 2018 im Rahmen tariflicher Sozialpartnermodelle Betriebsrenten auf der Grundlage reiner Beitragszusagen zugelassen. Dieses Modell sollte mit dem Regierungsentwurf eines 2. Betriebsrentenstärkungsgesetzes so weiterentwickelt werden, dass auch nichttarifgebundene und damit häufig kleinere Unternehmen und ihre Beschäftigten an dieser Form einfacher, effizienter und sicherer Betriebsrenten hättenteilnehmen können."
Außerdem wird in der Kleinen Anfrage gefragt,
wie die Bundesregierung die derzeitige Verbreitung und Akzeptanz der betrieblichen Altersvorsorge bei Geringverdienern bewertet?
Die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung bei Geringverdienern ist nach Auffassung der Bundesregierung unbefriedigend.
Der Regierungsentwurf für ein 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz sah deshalb unter anderem vor, die steuerliche Förderung der Betriebsrenten von Geringverdienern zu verbessern.
Quelle: Deutscher Bundestag
Autor(en): versicherungsmagazin.de