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Finanzinstrumente

1. Begriff: Nach IAS 32.11 (IAS/IFRS) Verträge, die gleichzeitig bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führen. Eine handelsrechtliche Definition für den Begriff Finanzinstrumente existiert nicht.

2. Merkmale: Zu unterscheiden sind originäre Finanzinstrumente, derivative Finanzinstrumente und eingebettete Finanzinstrumente (eingebettete Garantien, eingebettete Optionen). Gem. IAS 39 werden die Finanzinstrumente nach ihrer Verwendung im Unternehmen in eine der vier möglichen Kategorien At Fair Value through Profit or Loss, Held to Maturity, Loans and Receivables oder Available for Sale klassifiziert. Danach richtet sich auch die Bewertung.

3. Abgrenzung: Der handelsrechtliche Begriff der Kapitalanlagen unterscheidet sich von dem der Finanzinstrumente v.a. durch den Einbezug der Grundstücke.

4. Ausblick: Der IFRS 9 löst den IAS 39 sukzessive ab und sieht für Finanzinstrumente folgende Bilanzierungskategorien vor: At Amortised Cost, At Fair Value through Profit or Loss und At Fair Value through OCI (Other Comprehensive Income).

Autor(en): Dr. Frank Ellenbürger, Dr. Joachim Kölschbach

 

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