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Versicherungslexikon

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Industriekunde

1. Begriff: Industrieller Versicherungskunde, bei dem die Absicherung wirtschaftlicher Ziele des Industriebetriebs im Vordergrund steht. Siehe auch Industrieversicherung.

2. Abgrenzung: Industriekunden sind von Gewerbekunden, freiberuflichen Kunden, Privatkunden und Kunden im Bereich öffentlicher Haushalte abzugrenzen. Schwierig und in der Praxis uneinheitlich ist die Abgrenzung zwischen Industriekunden und Gewerbekunden.

3. Kriterien: Nach der 2. EG-Richtlinie Schadenversicherung (88/357/EWG, ABl. EG 1988 Nr. L 172/1) sind Industriekunden in Abgrenzung von Gewerbekunden Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen: a) Nettoumsatz von mindestens 12,8 Mio. Euro,
b) Bilanzsumme von mindestens 6,2 Mio. Euro und
c) mindestens 250 Mitarbeiter. Weitere Unterscheidungskriterien, neben den o.a. und sonstigen Maßzahlen für die Unternehmensgröße, können z.B. die Rechtsform, die Eigentümerschaft, der Wirtschaftszweig oder Risikokennzahlen des Unternehmens (z.B. das Schadenpotenzial) sein.

4. Charakteristika: a) Der Industriekunde hat ein relativ stark ausgeprägtes Risikobewusstsein.
b) Die finanzielle Risikodimension steht im Vordergrund der Wahrnehmung.
c) Meist ist viel Versicherungswissen und Interesse an Versicherungsfragen vorhanden.
d) Entscheidungen beim Industriekunden folgen einer rationalen Wirtschaftslogik.
e) Der Industriekunde hat hohe Anforderungen an die Kompetenz des Verhandlungspartners.
f) Die Entscheidungsfindung beim Industriekunden erfolgt vollkommen losgelöst vom privaten (Risiko‑)Umfeld.
g) In vielen Fällen liegen kurz- bis mittelfristige Planungen für die Versicherungsdeckungen vor, verbunden mit einer grundsätzlich vorhandenen Bereitschaft zum Wechsel des Versicherungsanbieters.

Autor(en): Prof. Dr. Fred Wagner, Katja Brandtner, David Klimmek

 

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