Gewerbekunde
1. Begriff: Gewerbetreibender Versicherungskunde, bei dem die Absicherung wirtschaftlicher Ziele des Gewerbebetriebs im Vordergrund steht (vgl. auch Firmenkundengeschäft).
2. Abgrenzung: Gewerbekunden sind von Industriekunden, Privatkunden, freiberuflichen Kunden und Kunden im Bereich der öffentlichen Haushalte abzugrenzen. Schwierig und in der Praxis uneinheitlich ist die Abgrenzung zwischen Gewerbe- und Industriekunden.
3. Kriterien: Nach der 2. EG-Richtlinie Schadenversicherung (88/357/EWG, ABl. EG 1988 Nr. L 172/1) sind Gewerbekunden in Abgrenzung von Industriekunden Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen: a) Nettoumsatz von weniger als 12,8 Mio. Euro,
b) Bilanzsumme von weniger als 6,2 Mio. Euro und
c) weniger als 250 Mitarbeiter. Weitere Unterscheidungskriterien, neben den o.a. und sonstigen Maßzahlen für die Unternehmensgröße, können z.B. die Rechtsform, die Eigentümerschaft, der Wirtschaftszweig oder Risikokennzahlen des Unternehmens (z.B. das Schadenpotenzial) sein.
4. Charakteristika: a) Das Risikobewusstsein ist beim Gewerbekunden oftmals schwächer als beim Industriekunden ausgeprägt.
b) Vielfach fehlen ausgearbeitete Grundsätze zur Risikopolitik.
c) Es ist eher wenig spezifisches Versicherungswissen und Interesse an Versicherungsfragen vorhanden.
d) Das Versicherungsportefeuille setzt sich regelmäßig aus Produkten mehrerer Anbieter zusammen.
e) Die Entscheidungsfindung wird oft außer vom geschäftlichen auch vom privaten Risikoumfeld geprägt.
f) Der Entscheidungsträger besitzt teilweise nicht nur eine Ergebnisverantwortung, sondern auch eine „Überlebensverantwortung“.
g) Es werden tendenziell längerfristige Lösungen gesucht.
Autor(en): Prof. Dr. Fred Wagner, Katja Brandtner, David Klimmek