Ersatzwert
1. Begriff: Versicherungswert zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls. Begriff aus der Schadenversicherung.
2. Varianten: Neuwert, Zeitwert, gemeiner Wert.
3. Bedeutung: Die Höhe des Ersatzwerts bestimmt neben anderen Faktoren (z.B. der Versicherungssumme) die Höhe der Entschädigung.
Autor(en): Prof. Dr. Thomas Köhne