Überschussverteilung
1. Begriff: Verfahren, nach dem die erwirtschafteten Überschüsse eines Lebensversicherungsunternehmens (Überschussentstehung, Überschussermittlung) den einzelnen Lebensversicherungsverträgen zugeteilt werden (Überschussbeteiligung).
2. Verfahren: Zunächst werden die Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattungen (RfB) und die Direktgutschrift eines Geschäftsjahres nach den Komponenten der Überschusszerlegung auf die einzelnen Abrechnungsverbände bzw. Bestandsgruppen zugeteilt. Sodann erfolgt die Verteilung auf die einzelnen Versicherungsverträge. Für jeden überschussberechtigten Lebensversicherungsvertrag ist ein bestimmtes System der Überschussverteilung vertraglich festgelegt und im technischen Geschäftsplan detailliert sowie in den Grundzügen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) beschrieben. Zumeist werden die Überschüsse aus den Gewinnquellen Zinsgewinn, Risikogewinn und übriges Ergebnis im Verhältnis zum Deckungskapital, zur Risikoprämie (Teil der Prämie zur Deckung der Kosten für die Risikotragung) bzw. zur fälligen Prämie zugeteilt. Während die Systematik der Überschussverteilung über die Vertragslaufzeit unverändert bleibt, ändern sich die Parameter entsprechend der Höhe der erwirtschafteten Überschüsse. Diese Parameter, auch Überschussanteilsätze genannt, werden jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres vom Vorstand deklariert und im Geschäftsbericht veröffentlicht.
Autor(en): Prof. Dr. Kurt Wolfsdorf