Bestandsgruppen
Mengen gleichartiger Lebensversicherungsverträge des Neubestands, die zum Zweck der verursachungsgerechten Überschussbeteiligung zusammengefasst werden. War die Einteilung des Altbestands und des Zwischenbestands in Abrechnungsverbände im regulierten Umfeld den Unternehmen überlassen, im Gesamtgeschäftsplan für die Überschussbeteiligung geregelt und von der Aufsichtsbehörde genehmigt, ist im Gegensatz dazu die Einteilung des Neubestands in Bestandsgruppen durch BerVersV, Anlage 1, Abschnitt D vorgegeben. Für jede Bestandsgruppe muss intern eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) erstellt werden.
Autor(en): Prof. Dr. Kurt Wolfsdorf