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Versicherungslexikon

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Direktgutschrift

Verfahren zur Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Überschüssen des Lebensversicherungsunternehmens. Im Gegensatz zur Verteilung der Überschüsse nach der Feststellung des Geschäftsjahresergebnisses werden mit dem Verfahren der Direktgutschrift Teile des erwarteten Überschusses noch im Geschäftsjahr an die Versicherungsnehmer verteilt. Durch die Direktgutschrift werden die Versicherungsnehmer zeitnäher an den Überschüssen beteiligt, und die ausgewiesenen Jahresüberschüsse bzw. die Zuweisungen an die Rückstellung für Beitragsrückerstattungen (RfB) werden reduziert. Die Höhe der Direktgutschrift eines Lebensversicherungsunternehmens lässt sich aus der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) nicht ablesen, da die Aufwendungen in verschiedenen Posten enthalten sind.

Autor(en): Prof. Dr. Kurt Wolfsdorf

 

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