Abrechnungsverband
1. Begriff: Menge gleichartiger Lebensversicherungsverträge, die im Geschäftsplan eines Lebensversicherungsunternehmens zum Zweck der verursachungsgerechten Überschussverteilung zusammengefasst werden.
2. Merkmale: Für jeden Abrechnungsverband muss intern eine eigene Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) erstellt werden. Abrechnungsverbände werden nur für den Altbestand und den Zwischenbestand gebildet. Für Verträge des Neubestands sind Bestandsgruppen zu bilden.
Autor(en): Prof. Dr. Kurt Wolfsdorf