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Abrechnungsverband

1. Begriff: Menge gleichartiger Lebensversicherungsverträge, die im Geschäftsplan eines Lebensversicherungsunternehmens zum Zweck der verursachungsgerechten Überschussverteilung zusammengefasst werden.

2. Merkmale: Für jeden Abrechnungsverband muss intern eine eigene Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) erstellt werden. Abrechnungsverbände werden nur für den Altbestand und den Zwischenbestand gebildet. Für Verträge des Neubestands sind Bestandsgruppen zu bilden.

Autor(en): Prof. Dr. Kurt Wolfsdorf

 

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