Zinsgewinn
Kapitalanlageergebnis eines Lebensversicherungsbestands i.S.d. positiven Differenz aus den ordentlichen und außerordentlichen Erträgen, reduziert um die auf diesen Bestand entfallenden Aufwendungen für die Verwaltung der Kapitalanlagen, einerseits (Minuend) und den garantierten Zinsen, die den Versicherungsbestand betreffen, andererseits (Subtrahend). Siehe auch Überschusszerlegung.
Autor(en): Prof. Dr. Kurt Wolfsdorf