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Versicherungslexikon

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Lebensversicherungsunternehmen

Versicherungsunternehmen, das die Zulassung zum Betrieb der Versicherungssparten 19–4 der Anlage 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) (u.a. Lebensversicherung, Fondsgebundene Lebensversicherung, Pensionsversicherung, private Rentenversicherung) besitzt. In Deutschland dürfen Lebens- und (private) Rentenversicherungen aufgrund des Gebots der Spartentrennung nur von Lebensversicherungsunternehmen angeboten werden, die ihrerseits auch nur die Produkte der in der o.a. Anlage angegebenen Versicherungszweige anbieten dürfen.

Autor(en): Prof. Dr. Kurt Wolfsdorf

 

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