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Rechnungsabgrenzungsposten (RAP)

1. Begriff: Aktiv- und/oder Passivposten in der Bilanz. Als aktive RAP sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, soweit sie Aufwendungen für eine bestimmte Zeit danach darstellen (transitorische Aktiva). Als passive RAP sind Einnahmen vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, soweit sie Erträge für eine bestimmte Zeit danach darstellen (transitorische Passiva).

2. Ziel: Mit den RAP soll dem Prinzip der Periodenabgrenzung Rechnung getragen werden.

3. Abgrenzungen in der Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen: a) Antizipative aktive RAP (den Erträgen folgen die zugehörige Einnahmen in der späteren Periode) werden unter den Forderungen ausgewiesen.
b) Antizipative passive RAP (den Aufwendungen folgen die zugehörigen Ausgaben in der späteren Periode) werden unter Rückstellungen und Verbindlichkeiten ausgewiesen.
c) Prämieneinnahmen, die erst später Erträge werden, sind als Beitragsüberträge unter den versicherungstechnischen Rückstellungen und nicht als transitorische RAP auszuweisen.

4. Rechtliche Grundlagen: Allgemeine Grundsätze ergeben sich aus §§ 250, 255 HGB. Für Versicherungsunternehmen gelten konkretisierende Vorschriften des § 20 RechVersV i.V.m. Formblatt 1 RechVersV.

Autor(en): Dr. Frank Ellenbürger, Dr. Joachim Kölschbach

 

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