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Erträge

1. Begriff: Nach den Regeln des Handelsrechts für die Zwecke des Jahresabschlusses (Rechnungslegung) in Geld bewertete Entstehung von Gütern bzw. Produktionsfaktoren innerhalb einer Rechnungsperiode. Die Rechengröße der Erträge dient der zeitlichen Abgrenzung, d.h. der Zuordnung von Einzahlungen bzw. Einnahmen auf eine Rechnungsperiode, um den Periodenerfolg zu ermitteln (Ausschüttungs- bzw. Zahlungsbemessungsfunktion) und unternehmensexterne Adressaten zu informieren (Informationsfunktion). Die Periodenzuordnung und damit die Bewertung von Erträgen erfolgen nach dem Vorsichtsprinzip, konkretisiert durch das sog. Realisationsprinzip. Demnach sind Erträge erst dann zu erfassen, wenn die korrespondierenden Güter bzw. Produktionsfaktoren tatsächlich entstanden sind, d.h. wenn sich deren Werte insofern realisiert haben. Auf diese Weise werden auch übermäßige Ausschüttungen verhindert; denn insgesamt wird nur ein Gewinn ermittelt, der einem Unternehmen auch sicher zur Verfügung steht und im Zuge von Ausschüttungen entzogen werden kann, ohne die dauerhafte Erfüllbarkeit seiner Verpflichtungen zu gefährden – das ist jedenfalls das Ziel des Vorsichtsprinzips.

2. Klassifizierungsmöglichkeiten: a) I.Allg. sind ordentliche, periodenfremde und sonstige außerordentliche Erträge zu unterscheiden.
b) Nach der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) sind im Wesentlichen folgende Ertragsarten zu klassifizieren: Verdiente Beiträge (für eigene Rechnung), Erträge aus Kapitalanlagen, sonstige Erträge.

3. Unterscheidung von anderen, ähnlichen Begriffen: Wie Leistungen bzw. Erlöse stellen Erträge erfolgswirtschaftliche, d.h. zeitlich abgegrenzte Rechengrößen dar. Somit besteht zwischen diesen Größen eine weitgehende Übereinstimmung. Die Wertansätze für Erträge sind jedoch als Größen der Rechnungslegung dem Grunde, der Höhe und der zeitlichen Abgrenzung nach im Rahmen der handelsrechtlichen Vorschriften weitgehend festgelegt und standardisiert. Demgegenüber sind die Erlöse und Leistungen als Größen des internen Rechnungswesens – insbesondere als Maßgrößen für die interne Erfolgsermittlung – teilweise dem Grunde, der Höhe und der zeitlichen Abgrenzung nach anders abgegrenzt, als die korrespondierenden Erträge.

Autor(en): Anja Schwinghoff, Prof. Dr. Fred Wagner

 

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