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Ausgaben

1. Begriff: Negative Veränderungen (Minderungen) des Bestands an „liquiden Mitteln plus Forderungen minus Verbindlichkeiten" eines Unternehmens. Ausgaben sind damit ein in Geld bemessener Werteverzehr eines Unternehmens, der (noch) nicht zeitlich abgegrenzt, d.h. (noch) nicht nach handelsrechtlichen Regeln (Aufwendungen, Rechnungslegung) oder nach den Regeln der betriebswirtschaftlichen Zweckmäßigkeit (Kosten, internes Rechnungswesen) einer Rechnungsperiode verursachungsbezogen zugerechnet wurde. Das Gegenteil von Ausgaben sind Einnahmen.

2. Unterscheidung von anderen, ähnlichen Begriffen: Auszahlungen, Aufwendungen und Kosten.

3. Anwendungsbereiche: a) Steuerliche Gewinnermittlung: Hierbei wird zunächst von den Einnahmen ausgegangen. Gem. § 8 I EStG sind Einnahmen alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer der Einkunftsarten gem. § 2 I S. 1 Nr. 1‑7 EStG zufließen. Diesen Einnahmen werden die steuerlich anerkannten Ausgaben zur Gewinnermittlung gegenübergestellt. Präzisiert werden die steuerlichen Betriebsausgaben in § 4 IV EStG: „Betriebsausgaben sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind.“ Diese besondere Form der Ausgaben muss deutlich von den handelsrechtlichen Aufwendungen abgegrenzt werden. Einzelne steuerliche Bestimmungen (vgl. bspw. §§ 4 V EStG; 12 EStG) stufen betrieblich veranlasste Aufwendungen als nicht oder teilweise abzugsfähige Betriebsausgaben ein.
b) Finanzplanung: Innerhalb der unternehmerischen Finanzplanung werden Einnahmen und Ausgaben eines bestimmten Zeitraums systematisch erfasst, gegenübergestellt und zielorientiert aufeinander abgestimmt.

Autor(en): Anja Schwinghoff, Prof. Dr. Fred Wagner

 

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